Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss
- Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde schriftlich per Brief oder E-Mail seine Bestellung aufgibt oder das erhaltene GDZ (Gut zum Druck) bestätigt.
- Lieferfrist
- Die in unseren Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Fristen, werden vom Datum des endgültigen Auftrages oder vom Eingang der Bestellungen an gerechnet.
- Alle zugesagten Termine werden wenn immer möglich eingehalten.
- Verzögerungen berechtigen jedoch weder zu Schadenersatzansprüchen noch zu Annahmeverweigerungen.
- Fälle von höherer Gewalt (wie Streik, Boykott ect.) in den eigenen, wie auch in den Werkstätten von Unterlieferanten entbinden uns von allen Lieferverpflichtungen.
- Fest überschriebene Aufträge können nachträglich nur annulliert oder abgeändert werden, wenn der Besteller die entsprechenden Kosten übernimmt.
- Lieferungen
- Die Lieferung der Ware erfolgt innert 10 Werkstagen nach Auftragseingang.
- Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart.
- Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nach dem Eingangsbestätigung der Anzahlung zu laufen.
- Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es zu Lieferverzögerungen kommen.
- Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann.
- Versand
- Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Bestellers und werden pauschal mit der Verpackung verrechnet.
- Die Grundpauschale bei Paketen beträgt CHF 15.00.
- Wir behalten uns vor, die Liefer-/Versandart je nach Produkt, Menge, Gewicht und Volumen ect. selbst zu bestimmen
- Schäden oder Verluste die während des Transports/Versands entstanden sind, müssen unverzüglich bei uns oder falls der Transport nicht durch uns, beim zuständigen Transportunternehmen geltend gemacht werden.
- Zahlung
- Erstbestellungen und Bestellungen bis Fr. 150.00 müssen bar bezahlt werden.
- Ab Fr. 1000.00 wird Folgende Zahlungsweise verlangt: 50% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 50% 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung.
- Andere Zahlungen innert 30 Tage rein netto.
- Sämtliche Lieferungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.
- Entwürfe / Archivierung von Daten
- Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets unser Eigentum, auch wenn der Kunde einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat.
- Der Entscheid über eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein uns überlassen.
- Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Kunden von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden.
- Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab
- Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
- Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden.
- Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht.
- Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
- Rabatte/Skonti
- Alle Preise in unserem Angebot richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und sind als Bestangebote und Nettopreise zu erachten.
- Reklamationen
- Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen.
- Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind sofort, spätestens aber innert 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und substantiiert zu melden.
- Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.
- Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
- Rücksendungen
- Rücksendungen von Waren, welche von uns bestellgerecht geliefert wurden, können nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
- Der Rücknahmewert wird von uns von Fall zu Fall begutachtet und vergütet.
- Teilprodukte werden auf keinen Fall zurückgenommen.
- Erfüllungsort
- Für Streitigkeiten gilt, in allen Fällen für beide Parteien, der Vollzugs- und Gerichtsstand in 5000 Aarau.
- Die Rechtsbeziehungen der Parteien sind ausschliesslich nach Schweizerischen Recht zu Beurteilen.
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