Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    1. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde schriftlich per Brief oder E-Mail seine Bestellung aufgibt oder das erhaltene GDZ (Gut zum Druck) bestätigt.
  2. Lieferfrist
    1. Die in unseren Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Fristen, werden vom Datum des endgültigen Auftrages oder vom Eingang der Bestellungen an gerechnet.
    2. Alle zugesagten Termine werden wenn immer möglich eingehalten.
    3. Verzögerungen berechtigen jedoch weder zu Schadenersatzansprüchen noch zu Annahmeverweigerungen.
    4. Fälle von höherer Gewalt (wie Streik, Boykott ect.) in den eigenen, wie auch in den Werkstätten von Unterlieferanten entbinden uns von allen Lieferverpflichtungen.
    5. Fest überschriebene Aufträge können nachträglich nur annulliert oder abgeändert werden, wenn der Besteller die entsprechenden Kosten übernimmt.
  3. Lieferungen
    1. Die Lieferung der Ware erfolgt innert 10 Werkstagen nach Auftragseingang.
    2. Für Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart.
    3. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nach dem Eingangsbestätigung der Anzahlung zu laufen.
    4. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es zu Lieferverzögerungen kommen.
    5. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann.
  4. Versand
    1. Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Bestellers und werden pauschal mit der Verpackung verrechnet.
    2. Die Grundpauschale bei Paketen beträgt CHF 15.00.
    3. Wir behalten uns vor, die Liefer-/Versandart je nach Produkt, Menge, Gewicht und Volumen ect. selbst zu bestimmen
    4. Schäden oder Verluste die während des Transports/Versands entstanden sind, müssen unverzüglich bei uns oder falls der Transport nicht durch uns, beim zuständigen Transportunternehmen geltend gemacht werden.
  5. Zahlung
    1. Erstbestellungen und Bestellungen bis Fr. 150.00 müssen bar bezahlt werden.
    2. Ab Fr. 1000.00 wird Folgende Zahlungsweise verlangt: 50% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 50% 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung.
    3. Andere Zahlungen innert 30 Tage rein netto.
    4. Sämtliche Lieferungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.
  6. Entwürfe / Archivierung von Daten
    1. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets unser Eigentum, auch wenn der Kunde einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat.
    2. Der Entscheid über eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleibt allein uns überlassen.
    3. Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Kunden von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden.
    4. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab
    5. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
    6. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden.
    7. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht.
    8. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
  7. Rabatte/Skonti
    1. Alle Preise in unserem Angebot richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und sind als Bestangebote und Nettopreise zu erachten.
  8. Reklamationen
    1. Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen.
    2. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind sofort, spätestens aber innert 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und substantiiert zu melden.
    3. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.
    4. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
  9. Rücksendungen
    1. Rücksendungen von Waren, welche von uns bestellgerecht geliefert wurden, können nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
    2. Der Rücknahmewert wird von uns von Fall zu Fall begutachtet und vergütet.
    3. Teilprodukte werden auf keinen Fall zurückgenommen.
  10. Erfüllungsort
    1. Für Streitigkeiten gilt, in allen Fällen für beide Parteien, der Vollzugs- und Gerichtsstand in 5000 Aarau.
    2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien sind ausschliesslich nach Schweizerischen Recht zu Beurteilen.
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